
Schweizer Geschäftsführer Verwaltungsrat
Geschäftsführer / Verwaltungsrat bei Anteilsinhabern mit Wohnsitz im Ausland
Beschreibung
Befinden sich die Anteilsinhaber oder Aktionäre im Ausland, muss die Gesellschaft dennoch eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregister eingetragen haben. Gesetzliche Anforderungen: AG: Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates oder eine zeichnungsberechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben. GmbH: Mindestens eine Geschäftsführerin / ein Geschäftsführer oder eine zeichnungsberechtigte Person muss Wohnsitz in der Schweiz haben. Diese Person muss Einzelunterschrift oder Kollektivunterschrift besitzen, damit die Gesellschaft rechtsgültig vertreten werden kann. Wir unterstützen bei: • Stellung eines Verwaltungsrates oder Geschäftsführers mit Wohnsitz in der Schweiz • Handelsregistereintrag und Strukturierung • Gründung oder Anpassung bestehender Gesellschaften • Rechtssichere Umsetzung für ausländische Investoren
Kontaktangaben
079 933 33 44
kontakt@advicoag.ch
Baarerstrasse 82, Zug, Switzerland
